Häufige Fragen zur Digitalen Schule der Zukunft
Für technische sowie organisatorische Anfragen bezüglich des Pilotprojekts „Digitale Schule der Zukunft“ stehen Frau Anne Bräuer (Systembetreuung) und Herr Christian Reisinger (1. Stellvertreter RSK) unter folgenden Email zur Seite:
digitaleschule@naabtal-realschule.de
Ich habe einen Schaden am iPad oder Eingabestift…Was ist zu tun?
Die Eltern können sich bei einem Hardwareschaden an support@acsgroup.de wenden. Hier bitte die Fehlerbeschreibung und die Seriennummer angeben. Alles Weitere wird dann mit dem Support der ACS Group geklärt.
Falls Sie als Eltern eine Versicherung über ACS abgeschlossen haben, so bitten wir Sie sich an versicherung@acsgroup.de zu wenden.
Welche Inhalte sind in der Nutzungsvereinbarung zu finden?

Beim Klicken auf das Bild verlassen Sie unsere Homepage!
Ich bin während des Schuljahres in die 7. oder 8. Klasse an der Nt einer neuen privaten Apple-ID einrichten bzw. will die Einrichtung eines Neugeräts durchführen. Was ist zu tun?
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Ich bin während des Schuljahres in die 7. oder 8. Klasse an der Naabtal-Realschule gewechselt. Was muss ich bezüglich iPad-Bestellung tun? Welche Informationen sind für mich wichtig?
Setzen Sie sich in diesen Fällen mit Herrn RSK Christian Reisinger christian.reisinger@naabtal-realschule.de in Verbindung.
Welche Apps und Programme sind für die „Bewältigung des Schulalltags“ und zur Anfertigung der Hausaufgaben von der Schule aus notwendig?
Anbei finden Sie eine Übersicht über die Apps und Anwendungen, die in der Schule Verwendung finden. Diese sind in einer Whitelist zusammengefasst. Die nachfolgende Blacklist sind Apps, die zur Kategorie Verboten gehören.

VPN-App: Wir bitten um Ihre Mithilfe!
Vermehrt fällt uns derzeit auf, dass einige Schülerinnen und Schüler eine VPN-App installiert haben und diese auch nutzen. Eine VPN-App bewirkt, dass ein Schülergerät im Internet nicht sichtbar ist. Dies wird im schulischen Netzwerk zum Problem, da jedes Gerät im Schulnetz authentifiziert werden muss, damit es Zugang zum Internet hat. Zudem kann somit die pädagogische App Classroom App nicht genutzt werden. Bitte wirken Sie auf Ihr Kind ein, dass diese Apps verboten sind!
Mein Kind gibt an, dass es bis spät Abend mit dem iPad Hausaufgaben und Aufgabenstellungen lösen muss. Kann das sein?
Während des Schuljahres kann es hin und wieder, vor allem in dichteren Schulaufgabenzeiten zu längeren Arbeitsphasen der Schülerinnen und Schüler kommen. Ein von manchen Schülern rückgemeldeter „Dauerzustand“, dass das iPad bis spät abends oder nachts genutzt werden muss, ist jedoch in keiner Weise von der Schule gefordert oder beabsichtigt. Eine kurze Nachricht an einen Fachlehrer bei Bedenken Ihrerseits wird schnell Klarheit bringen.
Wie kann ich die Bildschirmzeit meines Kindes reflektieren? Sind meine Mediennutzung bzw. die Nutzung meines Kindes viel oder wenig?
Machen Sie gerne den Test mit einem kurzen fünfminütigen Selbsttest zur Smartphone-Nutzung. Der Selbsttest ReSeT der Landesanstalt für Medien NRW bietet Ihnen ein kurzes Feedback. Klicken Sie hier zur Weiterleitung auf die Seite.
Wie kann ich die Bildschirmzeit oder die Nutzung von Apps für mein Kind begrenzen?
Ein oft geschilderter Konflikt in den Familien besteht bezüglich der Bildschirmzeit bzw. der Mediennutzung nicht erst seit dem Einsatz des iPads im Unterricht. Sie als Erziehungsberechtigte müssen den Spagat zwischen „ich schenke meinem Kind Vertrauen“ und „ich kontrolliere was du medial machst“ bezüglich der qualitativen und quantitativen Mediennutzung jeden Tag schaffen. Dies ist wahrlich nicht einfach. Eine Universallösung haben auch wir noch nicht gefunden. Kommunikation, klare und gemeinsam formulierte Regeln schaffen jedoch Transparenz und Struktur. Eine Begrenzung der Bildschirmzeit kann sowohl durch pädagogische als auch technische Maßnahmen geschehen:
Pädagogische Maßnahmen: Innerhalb der Familie können Abmachungen in Form eines Mediennutzungsvertrags zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Jugendlichen geschlossen werden. Zeitliche (Wann darf ich das Endgerät nutzen?) wie auch inhaltliche (Welche App darf ich nutzen?) Abgrenzungen spielen hierbei eine große Rolle. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang die Internetseite https://www.mediennutzungsvertrag.de/ sein. Damit können individuelle Bausteine mit dem Kind zusammengestellt und ein Vertrag kann geschlossen werden.
Technische Maßnahmen: Hier ist vor allem die Verwendung der App Bildschirmzeit zu nennen. Diese ist standardmäßig auf dem iPad oder dem Smartphone vorinstalliert. Es können allgemeine Nutzungszeiten für das Gerät im Allgemeinen oder auch für Einzelanwendungen eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt durch den Erziehungsberechtigten am Gerät des Kindes. Der Zugang des Erziehungsberechtigten auf diesen Einstellungsbereich erfolgt durch ein eigens erstelltes Passwort. Die umfassenden Berichte der App zeigen Ihnen zudem, was Ihr Kind über den Tag hinweg am iPad oder iPhone gemacht hat und welche App quantitativ am meisten benutzt wurde.
Ein genaues Video-Tutorial zu dem Tool Bildschirmzeit ist hier (Sie gelangen hier zu youtube) zu finden.
(Wir weisen Sie darauf hin, dass es darüber hinaus weitere kostenpflichtige Apps zur Begrenzung der Mediennutzung gibt!)
Wie kann ich up to date bleiben bezüglich der Mediennutzung meines Kindes?
Natürlich werden wir versuchen, Sie weiterhin engmaschig in Form von Elternabenden oder durch digitalen Informationen zu externen Angeboten usw. zu unterstützen.
Zudem können Sie sich auf folgenden Seiten umfassend zu neusten Apps, Entwicklungen in der Mediennutzung und im Bereich Social Media informieren. Auch rechtliche Themen, wie Jugendschutz und strafrechtliche Konsequenzen Fehlverhalten im Internet werden auf den nachfolgenden Seiten behandelt:
Welche Regeln gelten in Bezug auf das iPad im Unterricht?
IPad-Regeln: Top 6
In diesem Zusammenhang wollen wir auf die Nutzungsvereinbarung hinweisen. Aufgrund deren Quantität haben sich in den letzten Wochen die Schülersprecher, ein Vertreter des Personalrats und die Schulleitung zusammengesetzt, um sechs iPad-Regeln aus dieser Nutzungsvereinbarung herauszuarbeiten und zu formulieren.